Unified Patent Court
Einhcillichcs Patcntgcricht
Juridiction unifiee du brevet
(Beklagter),
Technologies Inc,
Bel
NanoString Technologie
ENTSCHEIDENDER RICHTER
ZUSAMMENSETZUNG DES SPRUCHKÖRPERS
| Vorsitzender Richter | Berichterstatter | Rechtlich qualifizierter Richter | Rechtlich qualifizierter Richter |
|---|---|---|---|
| Matthias Zigann | Tobias Pichlmaier | András Kupecz |
Zuweisung steht noch aus
VERFAHRENSSPRACHE: Deutsch
GEGENSTAND DER RECHTSSACHE: ANTRAG AUF ANORDNUNG EINSTWEILIGER MAßNAHMEN
ANORDNUNGEN:
- Die Antragsgegnerseite wird aufgefordert, bis zum 28.07.2023 auf den Antrag vom 01.06.2023 gemäß Regel 209 Ziffer 1. (a) VerfO zu erwidern. Gründe betreffend die Zurückweisung des Antrags, welche bereits in der Schutzschrift vom 02.06.2023 enthalten sind, sind nicht zu wiederholen; mit der Erwiderung sollen lediglich Darlegungen erfolgen, die über den Inhalt der Schutzschrift hinausgehen.
- Die Antragstellerseite wird aufgefordert, bis zum 18.08.2023 auf die für den 28.07.2023 bestimmte Erwiderung der Antragsgegnerseite sowie auf die Schutzschrift vom 02.06.2023 zu replizieren. Vortrag, welcher bereits in der Antragsschrift vom 01.06.2023 enthalten ist, ist nicht zu wiederholen; mit der Replik sollen lediglich Darlegungen erfolgen, die über den Inhalt der Antragsschrift hinausgehen.
- Die Kammer behält sich die Aufforderung zur Einreichung weiterer Schriftsätze vor.
- Den Parteien wird mitgeteilt, dass die Kammer die Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters beantragt hat. Die Zuweisung ist noch nicht erfolgt.
- Die Parteien werden hiermit für den 19.09.2023 (9.00 Uhr) zur mündlichen Verhandlung in der Denisstrasse 3, 80335 München, 2. Stock, Sitzungssaal 212 geladen.