Unified Patent Court
Lokalkammer München
Einheitliches Patentgericht
Juridiction unifiee du brevet
UPC_CFI_9/2023
Anordnung
des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts in dem Hauptsacheverfahren betreffend das Europäischen Patent 3 611 989 erlassen am 19/02/2024
Klagerin
| 1) Huawei Technologies Co. Ltd | vertreten durch | Tobias J. Hessel |
|---|---|---|
| Bantian Huawei Base Longgang District | ||
| Shenzhen - 518129 - Shenzhen - CN |
Beklagte
| 1) NETGEAR Deutschland GmbH | vertreten durch | Stephan Dorn |
|---|---|---|
| Konrad-Zuse-Platz 1 - 81829 - München - DE | ||
| 2) Netgear Inc. | vertreten durch | Stephan Dorn |
| 350 E Plumeria Dr - 95134 - San Jose - US | ||
| 3) Netgear International Limited | vertreten durch | Stephan Dorn |
| First Floor Building 3, University Technology Centre, Curraheen Road - T12K516 - Cork - IE |
Klagepatent
| Patent Nr. | Inhaberin |
|---|---|
| EP3611989 | Huawei Technologies Co. Ltd. |
ZUSAMMENSETZUNG DES SPRUCHSKÖRPERS
| Vorsitzender Richter und Berichterstatter | Matthias Zigann |
|---|---|
| rechtlich qualifizierter Richter | Tobias Pichlmaier |
| rechtlich qualifizierter Richter | Edger Brinkman |
| technisch qualifizierter Richter | Patrice Vidon |
Diese Anordnung wurde vom Vorsitzenden Richter Matthias Zigann als Berichterstatter erlassen.
VERFAHRENSSPRACHE
Deutsch
GEGENSTAND DES VERFAHRENS
Patentverletzung hier: Antrag auf Zwischenentscheidung nach Regel 336 VerfO. Anordnungen im Nachgang zu der gesonderten Verhandlung vom 19/02/2024 gem. Regeln 334.d und 105.5 analog VerfO.
SACHVERHALT UND GRÜNDE
Werden nachgereicht.
ANORDNUNG
- Die Videokonferenz vom 19/02/2024 ist als gesonderte Verhandlung nach Regel 334.d VerfO anzusehen.
- Die Aufzeichnung zu dieser gesonderten Verhandlung wird den Parteien bzw. deren Vertretern in den Räumlichkeiten der Lokalkammer München auf Antrag zugänglich gemacht werden (Regel 106 analog VerfO).
- Die Anberaumung einer Zwischenanhörung bleibt vorbehalten (Regel 35.b VerfO).
- Die kombinierte elektronische Einreichung der Antwort auf die Erwiderungen auf die Verletzungsklage, Klageerwiderung auf die Nichtigkeitswiderklagen und der Hilfsanträge auf Änderung des Patents im Workstream der Verletzungsklage am 29/01/2024 war
wirksam und hat für die Beklagten am selben Tag den Fristbeginn nach Regel 32.1 VerfO ausgelöst.
5.
Die Parteien dürfen bis zum Abschluss des schriftlichen Verfahrens noch folgende Schriftsätze einreichen:
| Beklagte: | 02/04/2024 |
|---|---|
| Klägerin: | 02/05/2024 |
| Beklagte: | 03/06/2024 |
Darin dürfen sie über die in der Verfahrensordnung andressierten Themengebiete hinaus auch solche Themen aufgreifen, die heute zur Sprache gekommen sind, soweit sie dies unverzüglich im für sie zeitlich frühesten Schriftsatz tun.
6.
Das schriftliche Verfahren endet am 03/06/2024.
7.
Der Verhandlungstermin vom 18/06/2024 (Zusatztag 19/06/2024), 9.00 Uhr, Lokalkammer München, Denisstr. 3, Saal 212, wird bestätigt. Verhandlungssprache ist Englisch.
8.
Der Wert der Verletzungsklage wird auf 1 Mio. € festgesetzt. Der Wert der drei Nichtigkeitswiderklagen wird auf 1 Mio. € festgesetzt. Der Wert des Verfahrens wird auf 2 Mio. € festgesetzt.
9.
Im Übrigen werden die Anträge der Beklagten vom 02/02/2024 und 19/02/2024 zurückgewiesen.
Dr. Zigann
Vorsitzender Richter und Berichterstatter
Digital unterschrieben von Matthias
Matthias ZIGANN Datum: 2024.02.19 17:26:03 +01’00’ZIGANN
DETAILS DER ANORDNUNG
| Hauptaktenzeichen: | UPC_CFI_9/2023 |
|---|---|
| Aktenzeichen der Verletzungsklage: | ACT_459771/2023 |
| Aktenzeichen der Widerklagen: | CC_588071/2023; CC_588080/2023; CC_586627/2023 |
| Aktenzeichen dieser Anordnung: | App_6074/2024 |
| Gegenstand dieser Anordnung: | R 336, 334.d, 105.5 |