Unified Patent Court

Lokalkammer München

Einheitliches Patentgericht

Juridiction unifiee du brevet

UPC_CFI_9/2023

Anordnung

des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts in dem Hauptsacheverfahren betreffend das Europäischen Patent 3 611 989 erlassen am 19/02/2024

Klagerin

1) Huawei Technologies Co. Ltdvertreten durchTobias J. Hessel
Bantian Huawei Base Longgang District
Shenzhen - 518129 - Shenzhen - CN

Beklagte

1) NETGEAR Deutschland GmbHvertreten durchStephan Dorn
Konrad-Zuse-Platz 1 - 81829 - München - DE
2) Netgear Inc.vertreten durchStephan Dorn
350 E Plumeria Dr - 95134 - San Jose - US
3) Netgear International Limitedvertreten durchStephan Dorn
First Floor Building 3, University Technology Centre, Curraheen Road - T12K516 - Cork - IE

Klagepatent

Patent Nr.Inhaberin
EP3611989Huawei Technologies Co. Ltd.

ZUSAMMENSETZUNG DES SPRUCHSKÖRPERS

Vorsitzender Richter und BerichterstatterMatthias Zigann
rechtlich qualifizierter RichterTobias Pichlmaier
rechtlich qualifizierter RichterEdger Brinkman
technisch qualifizierter RichterPatrice Vidon

Diese Anordnung wurde vom Vorsitzenden Richter Matthias Zigann als Berichterstatter erlassen.

VERFAHRENSSPRACHE

Deutsch

GEGENSTAND DES VERFAHRENS

Patentverletzung hier: Antrag auf Zwischenentscheidung nach Regel 336 VerfO. Anordnungen im Nachgang zu der gesonderten Verhandlung vom 19/02/2024 gem. Regeln 334.d und 105.5 analog VerfO.

SACHVERHALT UND GRÜNDE

Werden nachgereicht.

ANORDNUNG

  1. Die Videokonferenz vom 19/02/2024 ist als gesonderte Verhandlung nach Regel 334.d VerfO anzusehen.
  2. Die Aufzeichnung zu dieser gesonderten Verhandlung wird den Parteien bzw. deren Vertretern in den Räumlichkeiten der Lokalkammer München auf Antrag zugänglich gemacht werden (Regel 106 analog VerfO).
  3. Die Anberaumung einer Zwischenanhörung bleibt vorbehalten (Regel 35.b VerfO).
  4. Die kombinierte elektronische Einreichung der Antwort auf die Erwiderungen auf die Verletzungsklage, Klageerwiderung auf die Nichtigkeitswiderklagen und der Hilfsanträge auf Änderung des Patents im Workstream der Verletzungsklage am 29/01/2024 war

wirksam und hat für die Beklagten am selben Tag den Fristbeginn nach Regel 32.1 VerfO ausgelöst.

5.

Die Parteien dürfen bis zum Abschluss des schriftlichen Verfahrens noch folgende Schriftsätze einreichen:

Beklagte:02/04/2024
Klägerin:02/05/2024
Beklagte:03/06/2024

Darin dürfen sie über die in der Verfahrensordnung andressierten Themengebiete hinaus auch solche Themen aufgreifen, die heute zur Sprache gekommen sind, soweit sie dies unverzüglich im für sie zeitlich frühesten Schriftsatz tun.

6.

Das schriftliche Verfahren endet am 03/06/2024.

7.

Der Verhandlungstermin vom 18/06/2024 (Zusatztag 19/06/2024), 9.00 Uhr, Lokalkammer München, Denisstr. 3, Saal 212, wird bestätigt. Verhandlungssprache ist Englisch.

8.

Der Wert der Verletzungsklage wird auf 1 Mio. € festgesetzt. Der Wert der drei Nichtigkeitswiderklagen wird auf 1 Mio. € festgesetzt. Der Wert des Verfahrens wird auf 2 Mio. € festgesetzt.

9.

Im Übrigen werden die Anträge der Beklagten vom 02/02/2024 und 19/02/2024 zurückgewiesen.

Dr. Zigann

Vorsitzender Richter und Berichterstatter

Digital unterschrieben von Matthias

Matthias ZIGANN Datum: 2024.02.19 17:26:03 +01’00’ZIGANN

DETAILS DER ANORDNUNG

Hauptaktenzeichen:UPC_CFI_9/2023
Aktenzeichen der Verletzungsklage:ACT_459771/2023
Aktenzeichen der Widerklagen:CC_588071/2023; CC_588080/2023; CC_586627/2023
Aktenzeichen dieser Anordnung:App_6074/2024
Gegenstand dieser Anordnung:R 336, 334.d, 105.5