Unified Patent Court

Hamburg - Lokalkammer

Einheitliches Patentgericht

Juridiction unifiee du brevet

UPC_CFI_22/2023

Verfahrensanordnung

des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts

erlassen am 27. Oktober 2023

Eingangsdatum der Klage: 01.06.2023

STREITPARTEIEN

    1. 10x Genomics, Inc.

Vertreten durch Prof. Dr. Tilmann MĂĽller-Stoy

6230 Stoneridge Mall Road, 94588-3260

Pleasanton, CA, USA 2. 2) President and Fellows of Harvard College,

Vertreten durch Prof. Dr. Tilmann MĂĽller-Stoy

Richard A. and Susan F. Smith Campus Center,

Suite 727E, 1350 Massachusetts Avenue,

Cambridge, Massachusetts 02138, USA 3. 3) Vizgen, Inc.

Vertreten durch Jérôme Kommer

61 Moulton Street, 02138 Cambridge,

USA

STREITPATENT

Patent Nummer

EP 4 108 782

Inhaberin

President and Fellows of Harvard College

ANTRAGSTELLERIN

Vizgen, Inc.

(Beklagte) – 61 Moulton Street, 02138

Cambridge, USA

ANORDNENDER RICHTER:

Berichterstatter (Judge-rapporteur)

VERFAHRENSSPRACHE:

Deutsch

GEGENSTAND DES VERFAHRENS:

Patentverletzungsklage

ANTRÄGE DER PARTEIEN:

Die Beklagte beantragt, die Frist zur Klageerwiderung für die Beklagte bis zum 30.11.2023 zu verlängern.

Sie trägt vor, die Fristverlängerung sei nötig, da die Klägerin erst nach Aufforderung durch die Lokalkammer am 8. September 2023 die Anlagen zur Klageschrift in das CMS hochgeladen habe. Die Frist zur Klageerwiderung sei daher um den Zeitraum zu verlängern, den die Klägerinnen mit der Nachreichung haben verstreichen lassen. Hinzukomme, dass sowohl der ursprünglich bestellte Vertreter wie auch der jetzige Vertreter der Beklagten verspätet Zugriff auf die Verfahrensakte erhalten haben.

Die Klägerinnen haben der Fristverlängerung zugestimmt.

GRĂśNDE DER ANORDNUNG:

Dem Antrag auf Fristverlängerung war stattzugeben. Die Klageschrift ohne Anlagen wurde der Beklagten am 28. Juli 2023 zugestellt. Nach Aufforderung durch das Gericht am 8. September 2023 wurden die Anlagen zur Klageschrift am gleichen Tag hochgeladen. Die Klageerwiderungsfrist ist

daher um den Zeitraum zu verlängern, den die Klägerinnen mit der Nachreichung der Anlagen haben verstreichen lassen (vgl. Berufungsgericht, Entscheidung vom 16. Oktober 2023, UPC_CoA_320/2023, APL_572929/2023).

ANORDNUNG:

Die Frist zur Klageerwiderung wird für die Beklagte bis zum 30. November 2023 verlängert.

DETAILS DER ANORDNUNG:

ACTION NUMBER:ACT_460565/2023
UPC number:UPC_CFI_22/2023
Action type:Infringement Action
Related proceeding no. Application No.:581626/2023
Application Type:Generic procedural Application

Erlassen in DĂĽsseldorf am 27. Oktober 2023

NAME UND UNTERSCHRIFT

Rechtlich qualifizierter Vorsitzende Richterin Klepsch

  • Berichterstatter -