Unified Patent Court

Lokalkammer München

Einheitliches Patentgericht

Juridiction unifiee du brevet

UPC_CFI_52/2023

vorläufige Anordnung

des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts

vom 25/08/2023

LEITSATZ:

  1. Mit einer Übergabe an das Postunternehmen im Sinne der Regel 271 Nr. 6 b VerfO ist bei der Lokalkammer München regelmäßig ein bis zwei Tage nach der Übergabe an die Poststraße des Oberlandesgerichts München zu rechnen.
  2. Mithin besteht die ständige Handhabung bei der Lokalkammer München dahingehend, eine Aufgabe zur Post zwei Tage später anzunehmen.

KEYWORDS:

Übergabe an das Postunternehmen; Handhabung; Lokalkammer München

REFERENCE CODE ECLI: …

Klageschrift eingegangen am 30/06/2023

Tesla Germany GmbHKlageschrift zugestellt am 17/07/2023
(Beklagter) - Ludwig-Prandtl-Str. 27-29 - 12526 - Berlin - DE
Tesla Manufacturing Brandenburg SEKlageschrift zugestellt am 17/07/2023
(Beklagter) - Tesla Str. 1 - 15537 - Grünheide (Mark) - DE

Antragsteller

1)Tesla Manufacturing Brandenburg SEVertreten durch Marcus Grosch
(Applicant) - Tesla Str. 1 - 15537 - Grünheide

Parteien des Hauptverfahrens

1)Avago Technologies International Sales Pte. LimitedVertreten durch Bernd Allekotte1 Yishun Avenue 7 - 768923 - Singapur - SG
2)Tesla Germany GmbHVertreten durch Marcus GroschLudwig-Prandtl-Str. 27-29 - 12526 - Berlin - DE
3)Tesla Manufacturing Brandenburg SEVertreten durch Marcus GroschTesla Str. 1 - 15537 - Grünheide (Mark) - DE

Klagepatent

Patent Nr.Inhaber
EP1838002Avago Technologies International Sales Pte. Limited

Entscheidender Richter:

BERICHTERSTATTER:

Vorsitzender Matthias Zigann

VERFAHRENSSPRACHE: Deutsch

GEGENSTAND DES VERFAHRENS:

Patentverletzung; hier: Zustelldaten, Fristverlängerungsantrag

ANTRAG DER ANTRAGSTELLERINNEN

  1. Es wird beantragt, die Fristen zur Klageerwiderung für die Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 2) bis einschließlich zum 17. November 2023 zu verlängern.
  2. Die Beklagten gehen aktuell davon aus, dass die Klageschriften am 7. Juli 2023 bei der Post aufgegeben wurden. Wir bitten um Mitteilung, falls dieses Datum unzutreffend sein sollte.

SACHVERHALT:

Im Rahmen der Zustellung an die beiden Beklagten wurde von der Kanzlei als Erledigungsdatum der 05.07.2023 festgehalten. An diesem Tag wurden die an die Beklagten zuzustellenden Unterlagen der Poststraße des Oberlandesgerichts München übergeben. Tatsächlich zugestellt wurden die Klagen am 10.07.2023 und 11.07.2023.

GRÜNDE

Mit einer Übergabe an das Postunternehmen im Sinne der Regel 271 Nr. 6 b VerfO ist bei der Lokalkammer München regelmäßig ein bis zwei Tage nach der Übergabe an die Poststraße des Oberlandesgerichts München zu rechnen. Mithin besteht die ständige Handhabung bei der Lokalkammer München dahingehend, eine Aufgabe zur Post zwei Tage später anzunehmen, vorliegend am 07.07.2023. Gem. Regel 271 Nr. 6 b VerfO gilt der zehnte Tag nach dem 07.07.2023 als Zustelltag, also der 17.07.2023. Dieses Datum ist später als das eigentliche Zustelldatum. Die nicht verlängerte Klageerwiderungsfrist würde demnach am 17.10.2023 ablaufen.

VORLÄUFIGE ANORDNUNG

  1. Die Klagepartei kann zu dem Schriftsatz der beklagten Partei vom 23.08.2023 bis zum 30.08.2023 Stellung nehmen.
  2. Die beklagte Partei kann hierzu dann bis 31.08.2023 Stellung nehmen.
  3. Als Zustelltag gilt für beide Beklagte der 17.07.2023. Die nicht verlängerte Klageerwiderungsfrist würde demnach am 17.10.2023 ablaufen.

HINWEISE AN DIE PARTEIEN:

Die Einspruchsfrist ist am 17.08.2023 abgelaufen. Die nicht verlängerte Klageerwiderungsfrist wird am 17.10.2023 ablaufen.

DETAILS DER VERFÜGUNG:

Verfügung Nr.567008/2023
zuACT_462984/2023
EPG Nummer:UPC_CFI_52/2023
Klageart:Verletzungsklage
Antragsnummer:App 566218/2023
Antragsart:Fristverlängerungsantrag

Dr. Zigann Vorsitzender und Berichterstatter