Unified Patent Court
Lokalkammer München
Einheitliches Patentgericht
Juridiction unifiee du brevet
UPC_CFI_52/2023
vorläufige Anordnung
des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts
vom 25/08/2023
LEITSATZ:
- Mit einer Übergabe an das Postunternehmen im Sinne der Regel 271 Nr. 6 b VerfO ist bei der Lokalkammer München regelmäßig ein bis zwei Tage nach der Übergabe an die Poststraße des Oberlandesgerichts München zu rechnen.
- Mithin besteht die ständige Handhabung bei der Lokalkammer München dahingehend, eine Aufgabe zur Post zwei Tage später anzunehmen.
KEYWORDS:
Übergabe an das Postunternehmen; Handhabung; Lokalkammer München
REFERENCE CODE ECLI: …
Klageschrift eingegangen am 30/06/2023
| Tesla Germany GmbH | Klageschrift zugestellt am 17/07/2023 |
|---|---|
| (Beklagter) - Ludwig-Prandtl-Str. 27-29 - 12526 - Berlin - DE | |
| Tesla Manufacturing Brandenburg SE | Klageschrift zugestellt am 17/07/2023 |
| (Beklagter) - Tesla Str. 1 - 15537 - Grünheide (Mark) - DE |
Antragsteller
| 1) | Tesla Manufacturing Brandenburg SE | Vertreten durch Marcus Grosch |
|---|---|---|
| (Applicant) - Tesla Str. 1 - 15537 - Grünheide |
Parteien des Hauptverfahrens
| 1) | Avago Technologies International Sales Pte. Limited | Vertreten durch Bernd Allekotte | 1 Yishun Avenue 7 - 768923 - Singapur - SG |
|---|---|---|---|
| 2) | Tesla Germany GmbH | Vertreten durch Marcus Grosch | Ludwig-Prandtl-Str. 27-29 - 12526 - Berlin - DE |
| 3) | Tesla Manufacturing Brandenburg SE | Vertreten durch Marcus Grosch | Tesla Str. 1 - 15537 - Grünheide (Mark) - DE |
Klagepatent
| Patent Nr. | Inhaber |
|---|---|
| EP1838002 | Avago Technologies International Sales Pte. Limited |
Entscheidender Richter:
BERICHTERSTATTER:
Vorsitzender Matthias Zigann
VERFAHRENSSPRACHE: Deutsch
GEGENSTAND DES VERFAHRENS:
Patentverletzung; hier: Zustelldaten, Fristverlängerungsantrag
ANTRAG DER ANTRAGSTELLERINNEN
- Es wird beantragt, die Fristen zur Klageerwiderung für die Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 2) bis einschließlich zum 17. November 2023 zu verlängern.
- Die Beklagten gehen aktuell davon aus, dass die Klageschriften am 7. Juli 2023 bei der Post aufgegeben wurden. Wir bitten um Mitteilung, falls dieses Datum unzutreffend sein sollte.
SACHVERHALT:
Im Rahmen der Zustellung an die beiden Beklagten wurde von der Kanzlei als Erledigungsdatum der 05.07.2023 festgehalten. An diesem Tag wurden die an die Beklagten zuzustellenden Unterlagen der Poststraße des Oberlandesgerichts München übergeben. Tatsächlich zugestellt wurden die Klagen am 10.07.2023 und 11.07.2023.
GRÜNDE
Mit einer Übergabe an das Postunternehmen im Sinne der Regel 271 Nr. 6 b VerfO ist bei der Lokalkammer München regelmäßig ein bis zwei Tage nach der Übergabe an die Poststraße des Oberlandesgerichts München zu rechnen. Mithin besteht die ständige Handhabung bei der Lokalkammer München dahingehend, eine Aufgabe zur Post zwei Tage später anzunehmen, vorliegend am 07.07.2023. Gem. Regel 271 Nr. 6 b VerfO gilt der zehnte Tag nach dem 07.07.2023 als Zustelltag, also der 17.07.2023. Dieses Datum ist später als das eigentliche Zustelldatum. Die nicht verlängerte Klageerwiderungsfrist würde demnach am 17.10.2023 ablaufen.
VORLÄUFIGE ANORDNUNG
- Die Klagepartei kann zu dem Schriftsatz der beklagten Partei vom 23.08.2023 bis zum 30.08.2023 Stellung nehmen.
- Die beklagte Partei kann hierzu dann bis 31.08.2023 Stellung nehmen.
- Als Zustelltag gilt für beide Beklagte der 17.07.2023. Die nicht verlängerte Klageerwiderungsfrist würde demnach am 17.10.2023 ablaufen.
HINWEISE AN DIE PARTEIEN:
Die Einspruchsfrist ist am 17.08.2023 abgelaufen. Die nicht verlängerte Klageerwiderungsfrist wird am 17.10.2023 ablaufen.
DETAILS DER VERFÜGUNG:
| Verfügung Nr. | 567008/2023 |
|---|---|
| zu | ACT_462984/2023 |
| EPG Nummer: | UPC_CFI_52/2023 |
| Klageart: | Verletzungsklage |
| Antragsnummer: | App 566218/2023 |
| Antragsart: | Fristverlängerungsantrag |
Dr. Zigann Vorsitzender und Berichterstatter