Unified Patent Court
Juridiction unifiee du brevet
Einhcillichcs Patcnigcricht
Lokalkammer München
Aktenzeichen: ORD_562104/2023 UPC_CFI_14/2023
Art des Vorgangs: Verletzungsklage
Verfahrensanordnung
des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts, erlassen am: 17/08/2023
LEITSATZ:
Unterschiedliche Anträge sind zur Wahrung der Übersichtlichkeit in unterschiedlichen Workflows zu stellen und abzuarbeiten.
KEYWORDS:
Vielzahl von Anträgen, unterschiedliche Workflows, Übersichtlichkeit, Unübersichtlichkeit, Konsolidierung.
REFERENCE CODE ECLI: …
Datum des Eingangs der Klageschrift:
01.06.2023
| Beklagter | Klageschrift zugestellt am | Adresse |
|---|---|---|
| Sanofi-Aventis Deutschland GmbH | 11/07/2023 | Industriepark Höchst, Brüningstraße 50 - 65926 - Frankfurt am Main - DE |
| Sanofi-Aventis Groupe S.A. | 11/07/2023 | 54 rue La Boétie - 75008 - Paris - FR |
| Sanofi Winthrop Industrie S.A. | 11/07/2023 | 82 avenue Raspail - 94250 - Gentilly - FR |
| Regeneron Pharmaceuticals Inc. | 19/07/2023 | 81 Columbia Turnpike - 12144 - Rensselaer - US |
KLÄGER
- Amgen Inc. Vertreten durch: (Kläger) - One Amgen Center Drive, Mail- Stop 28-2-C - 91320-1799 - Thousand Oaks - US
BEKLAGTE(R)
-
Sanofi-Aventis Deutschland GmbH Vertreten durch: (Beklagter) - Industriepark Höchst, Brüningstraße 50 - 65926 - Frankfurt am Main - DE
-
Sanofi-Aventis Groupe S.A. Vertreten durch: (Beklagter) - 54 rue La Boétie - 75008 - Paris - FR
-
Sanofi Winthrop Industrie S.A. Vertreten durch: (Beklagter) - 82 avenue Raspail - 94250 - Gentilly - FR
-
Regeneron Pharmaceuticals Inc. Vertreten durch: (Beklagter) - 81 Columbia Turnpike - 12144 - Rensselaer - US
STREITGEGENSTÄNDLICHES PATENT
| Patentnr. | Inhaber |
|---|---|
| EP3666797 | Amgen Inc. |
ENTSCHEIDENDER RICHTER
BERICHTSERSTATTER
Vorsitzender Richter: Matthias Zigann
VERFAHRENSSPRACHE: Deutsch
GEGENSTAND DER RECHTSSACHE: Patentverletzung
ANTRÄGE DER PARTEIEN
- Die Klagepartei hat mit Schriftsatz vom 21.07.2023 (ORD_556750/2023 UPC_CFI_14/2023 – Workflow 2 „Abtrennung der Beklagten zu 4)“) in den Raum gestellt, die vor der Zentralkammer - Abteilung München gegen das Klagepatent eingereichte Nichtigkeitsklage zusammen mit der Verletzungsklage zu verhandeln, soweit sie zulässig erhoben sein sollte. Insoweit wird die Zentralkammer demnächst eine Entscheidung über den Einspruch nach Regel 19 VerfO treffen.
- Die beklagte Partei hat mit Schriftsatz vom 10.08.2023 (ORD_551192/2023 UPC_CFI_14/2023 – Workflow 1 „Abtrennung der Beklagten zu 4)“) beantragt,
- a. anzuordnen, dass die Klage als am 10. August 08.2023 eingereicht gilt, hilfsweise am 20.06.2023,
- b. als am 20.06.2023 zugestellt gilt, so dass die Frist für den Einspruch (Regel 19) am 11.09.2023 und die Frist für die Klageerwiderung (Regel 23) am 10.11.2023 abläuft;
- hilfsweise: c. die Fristen für den Einspruch und die Klageerwiderung für die Beklagten zu 1-3 auf die Fristen für die Beklagte zu 4 anzupassen.
- Die Klagepartei hat mit Schriftsatz vom 10.08.2023 (ORD_560379/2023 UPC_CFI_14/2023 – Workflow „Hochladen der Anlagen zur Klageschrift“) beantragt, die Frist zur Klageerwiderung für die Beklagte zu 4) so zu verkürzen, dass sie der Klageerwiderungsfrist für die Beklagten zu 1) bis 3) entspricht.
KURZE DARSTELLUNG DES SACHVERHALTS
Die Zustellung an die Beklagte zu 1) bis 3) erfolgte am 11.07.2023 nach Regel 271.1.c VerfO.
Die Zustellung an die Beklagte zu 4) erfolgte am 19.07.2023 ebenfalls nach Regel 271.1.c VerfO.
Die Beklagten zu 1) bis 4) werden von demselben anwaltlichen Vertreter vertreten.
Mit der Klageschrift wurden keine Anlagen eingereicht. Stattdessen finden sich in der Klageschrift der Hinweise, dass eine Vorlage von Anlagen beabsichtigt sei, sobald eine Zustellung an die Beklagten auf elektronischem Wege möglich ist. Mit Schriftsatz vom 10.08.2023 (ORD_560379/2023 UPC_CFI_14/2023 – Workflow „Hochladen der Anlagen zur Klageschrift“) wurden in Reaktion auf die Verfügung des Berichterstatters vom 09.08.2023 Anlagen hochgeladen.
STRITTIGE PUNKTE
Der Zeitpunkt der wirksamen Zustellung ist umstritten. Beide Parteien begehren eine Angleichung der für die Beklagten laufenden Fristen, allerdings in unterschiedliche Richtungen.
Aufgrund der Einreichung in unterschiedlichen, teilweise bereits geschlossenen Workflows, ist eine unübersichtliche Lage eingetreten.
BEGRÜNDUNG DER ANORDNUNG
Fristverlängerungen und Fristverkürzungen sind nach Regel 9.3 VerfO nach Anhörung der Gegenseite möglich.
Um die Übersichtlichkeit innerhalb der unterschiedlichen Workflows („Anordnungen“) zu wahren ist es erforderlich, dass pro Thema ein gesonderter Workflow angestoßen wird. Dies wurde vorliegend nicht beachtet. Ausnahmsweise wird durch diese Verfügung für die Themen Fristenberechnung, Fristenverkürzung und Fristenverlängerung ein gesonderter Workflow seitens des Gerichts eröffnet.
Die Ausführungen der Klagepartei im Schriftsatz vom 21.07.2023 (ORD_556750/2023 UPC_CFI_14/2023 – Workflow 2 „Abtrennung der Beklagten zu 4)“) in Bezug auf ein Zusammenverhandeln von Verletzungsklage und Nichtigkeitsklage sind als Anregung und nicht als Antrag zu verstehen. Die Kammer wird, soweit sie der Anregung Folge leisten möchte, hierzu einen gesonderten Workflow eröffnen. Soweit eine der Partei insoweit einen Antrag stellen möchte, wäre ebenfalls ein gesonderter Workflow zu eröffnen.
ANORDNUNG
- Die in den „falschen“ Workflows gestellten Anträge brauche ausnahmsweise nicht erneut gestellt zu werden.
- Für die aktuellen Themen Fristenberechnung, Fristverlängerung bzw. Fristverkürzung ist ausschließlich der hiesige Workflow zu verwenden.
- Die Parteien können zu den jeweils gestellten Anträgen auf Fristenberechnung, Fristverlängerung bzw. Fristverkürzung bis zum 22.08.2023 Stellung nehmen.
- Die Kammer wird die Anregung, die Nichtigkeitsklage zusammen mit der Verletzungsklage zu verhandeln, nach Vorliegen der Entscheidung der Zentralkammer über den Einspruch erwägen. Sollte sie der Anregung nähertreten wollen, wird sie hierzu einen gesonderten Workflow eröffnen.
ANGABEN ZUR ANORDNUNG
| Anordnung Nr. | ORD_562104/2023 UPC_CFI_14/2023 |
|---|---|
| Art des Vorgangs: | verfahrensleitende Verfügung zu den Workflows |
| Nr. des dazugehörigen Verfahrens: | ACT_459916/2023 UPC_CFI_14/2023 |
| Art des Vorgangs: | Verletzungsklage |
Dr. Zigann
Vorsitzender Richter und Berichterstatter