Unified Patent Court

Lokalkammer München

Einheitliches Patentgericht

Juridiction unifiee du brevet

UPC_CFI_181/2023

Anordnung

des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts in dem Hauptsacheverfahren betreffend das Europäische Patent 3 221 117 erlassen am: 23.01.2024

KLÄGERIN

  1. KraussMaffei Extrusion GmbH

Vertreten durch: Daniel Seitz

(Kläger) - Krauss-Maffei-Straße 1 - 30880 Laatzen - DE

BEKLAGTE

  1. TROESTER GmbH & Co. KG

Vertreten durch: Alexander Wiese

(Beklagter) - Am Brabrinke 1 - 4 - 30519 Hannover - DE

STREITGEGENSTÄNDLICHES PATENT

Patentnr.Inhaber
EP3221117KraussMaffei Extrusion GmbH

ENTSCHEIDENDE RICHTER

ZUSAMMENSETZUNG DES SPRUCHKÖRPERS – VOLLSTÄNDIGE ZUSAMMENSETZUNG

Vorsitzender Richter und Berichterstatter: Matthias Zigann

Rechtlich qualifizierte Richterin: Mojca Mlakar

Rechtlich qualifizierter Richter: Tobias Pichlmaier

Technisch qualifizierte Richterin: Beate Schenk

Diese Anordnung wurde vom Vorsitzenden Richter Matthias Zigann als Berichterstatter erlassen.

VERFAHRENSSPRACHE

Deutsch

GEGENSTAND DER RECHTSSACHE

Patentverletzung; hier: Ergebnisse der Zwischenanhörung vom 22.01.2024

SACHVERHALT UND ANTRÄGE DER PARTEIEN

Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen Verletzung des Europäischen Patents 3 221 117 in Anspruch.

Am 22.01.2024 hat mittels Videokonferenz eine Zwischenanhörung vor dem Berichterstatter stattgefunden. An dieser haben seitens des Spruchkörpers auch Mojca Mlakar und Beate Schenk teilgenommen.

ANORDNUNG

  1. Das schriftliche Verfahren endet am 08.03.2024.
  2. Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 16.04.2024, 9.00 Uhr, wird bestätigt.
  3. Die Duplikfrist für die Beklagte endet am 09.02.2024.
  4. Die Klägerin kann hierauf bis zum 23.02.2024 schriftsätzlich Stellung nehmen.
  5. Die Beklagte kann hierauf bis 08.03.2024 schriftsätzlich Stellung nehmen.
  6. Die Frist zur Stellungnahme auf den Vorlageantrag nach Regel 190 VerfO (App_882/2024) endet für die Beklagte am 09.02.2024. Über das weitere Vorgehen wird im Anschluss entschieden werden.
  7. Die Parteien werden aufgefordert, spätestens bis zum 08.03.2024 eine vorläufige Schätzung der Kosten einzureichen (Regel 104.k VerfO).
  8. Der Streitwert wird auf 2 Mio. € festgesetzt.

HINWEISE AN DIE PARTEIEN UND DAS REGISTER

  1. Die Aufzeichnung der Zwischenanhörung ist unter Nextcloud - L1_HEARING_RECORDING_MUN_LOC Zwischenanhörung UPC_CFI_181_2023 2024-01-22-09-31-08 gespeichert und kann gem. Regel 106 VerfO in den Räumlichkeiten der Lokalkammer München angehört werden.
  2. Im CMS musste angegeben werden, dass keine Zwischenanhörung stattfinden soll bzw. stattgefunden hat. Anders wäre eine Weiterbearbeitung nicht möglich gewesen.

Dr. Zigann

Vorsitzender Richter und Berichterstatter

ANGABEN ZUR ANORDNUNG

Verfahrensnummer:ACT_528357/2023
UPC Nummer:UPC_CFI_181/2023
Art des Vorgangs:R 105.5