Unified Patent Court

Lokalkammer München

Einheitliches Patentgericht

Juridiction unifiee du brevet

Vorläufige Anordnung des Gerichts erster Instanz

des Einheitlichen Patentgerichts

in dem Hauptsacheverfahren UPC_CFI_9/2023 betreffend die

Europäischen Patente 3 611 989 und 3 678 321

ACT_459771/2023

ORD_593105/2023 (Regel 302.1 VerfO)

erlassen am 11/12/2023

Klägerin

1)Huawei Technologies Co. Ltdvertreten durch
Bantian Huawei Base Longgang DistrictTobias J. Hessel
Shenzhen - 518129 - Shenzhen - CN

Beklagte

1)NETGEAR Deutschland GmbHvertreten durch
Konrad-Zuse-Platz 1 - 81829 - München - DEStephan Dorn
2)Netgear Inc.vertreten durch
350 E Plumeria Dr - 95134 - San Jose - USStephan Dorn

Netgear International Limited

vertreten durch Stephan Dorn

First Floor Building 3, University Technology Centre, Curraheen Road - T12K516 - Cork - IE

Klagepatente

Patent Nr.Inhaberin
EP3611989Huawei Technologies Co. Ltd
EP3678321Huawei Technologies Co. Ltd

ZUSAMMENSETZUNG DES SPRUCHSKÖRPERS

Vorsitzender Richter und Berichterstatter: Matthias Zigann

rechtlich qualifizierter Richter: Tobias Pichlmaier

rechtlich qualifizierter Richter: Edger Brinkman

Diese vorläufige Anordnung wurde vom Vorsitzenden Richter und Berichterstatter Matthias Zigann erlassen.

VERFAHRENSSPRACHE

Deutsch

GEGENSTAND DES VERFAHRENS

Patentverletzung hier: mögliche Abtrennung des Gegenstands der Klageerweiterung (EP 3 678 321) gem. Regel 302.1 VerfO.

SACHVERHALT

Die Klägerin nimmt die Beklagten wegen Verletzung der Europäischen Patente 3 611 989 und 3 678 321 in Anspruch. Sie erhob zunächst am 01.06.2023 Klage gestützt allein auf das Europäische Patent 3 611 989. Mit Schriftsatz vom 23.11.2023 beantragte sie die Zulassung der Erweiterung der Klage auf Ansprüche aus dem Europäischen Patent 3 678 321.

Diesem Antrag wurde mit Anordnung vom 11.12.2023 stattgegeben.

GRÜNDE

Das den Beklagten zu gewährende rechtliche Gehör kann innerhalb des CMS am übersichtlichsten durch eine Abtrennung des Gegenstandes der Klageerweiterung gewährt werden. Denn dann steht ein gesonderter Workflow für die Klage sowie für weiteres mögliches Verteidigungsvorbringen (Einspruch; Nichtigkeitswiderklage; etc.) zur Verfügung.

ANORDNUNG

  1. Die Beklagten können zur Frage der Abtrennung innerhalb von 14 Tagen schriftsätzlich Stellung nehmen.
  2. Die Klägerin kann hierzu dann innerhalb von weiteren 7 Tagen Stellung nehmen.

Dr. Zigann

Vorsitzender Richter und Berichterstatter

Digital unterschrieben von

Matthias ZIGANN

Datum: 2023.12.11 14:46:04

+01’00’

DETAILS DER ANORDNUNG

ACTION NUMBER:ACT_459771/2023
UPC number:UPC_CFI_9/2023
Action type:Infringement Action
Related proceeding no. Application No.:ORD_593105/2023
Order Type:Order R 302.1