Unified Patent Court

Juridiction unifiee du brevet

Einhcillichcs Patcnigcricht

Lokalkammer München

Aktenzeichen: UPC_CFI_2/2023

Art des Vorgangs: Ergänzende Anordnungen

Antragsnr.: 459746/2023

Art des Antrags: Antrag auf einstweilige Maßnahmen

Verfahrensanordnung

des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts, erlassen am: 30.06.2023

KLÄGER

10x Genomics, Inc. (Antragsteller) - 6230 Stoneridge Mall Road - 94588-3260 - Pleasanton - US

BEKLAGTE(R)

  1. NanoString Technologies Inc. (Beklagter) - 530 Fairview Ave N - 98109 - Seattle (WA) - US
  2. NanoString Technologies Germany GmbH (Beklagter) - Birketweg 31 - 80639 - Munich - DE
  3. NanoString Technologies Netherlands B.V. (Beklagter) - Paasheuvelweg 25 - 1105BP - Amsterdam - NL

ENTSCHEIDENDE RICHTER

ZUSAMMENSETZUNG DES SPRUCHKÖRPERS – VOLLSTÄNDIGE ZUSAMMENSETZUNG

Vorsitzender RichterMatthias Zigann
BerichterstatterTobias Pichlmaier
Rechtlich qualifizierter RichterAndras Kupecz
Technisch qualifizierter RichterZuweisung steht weiterhin aus

VERFAHRENSSPRACHE: Deutsch

GEGENSTAND DER RECHTSSACHE: ANTRAG AUF ANORDNUNG EINSTWEILIGER MAßNAHMEN

ANORDNUNGEN:

  1. Die Anordnung vom 23.06.2023 wird in ihrer Ziffer 1. dahin berichtigt, dass die Ausführungen und Argumente aus der Schutzschrift auch in der Antragserwiderung aufzuführen sind. Grund hierfür ist, dass die Erwiderung in der Verfahrenssprache (deutsch) abzufassen ist, während die Schutzschrift in englischer Sprache vorliegt; dies wurde bei der Anordnung vom 23.06.2023 übersehen.
  2. Die Antragsgegnerseite wird ferner gebeten, mit der Erwiderung auch die Anlagen aus der Schutzschrift vorzulegen; die in der Schutzschrift gewählten Anlagenbezeichnungen sind beizubehalten.