Unified Patent Court
Juridiction unifiee du brevet
Einhcillichcs Patcnigcricht
Lokalkammer München
Aktenzeichen: UPC_CFI_2/2023
Art des Vorgangs: Ergänzende Anordnungen
Antragsnr.: 459746/2023
Art des Antrags: Antrag auf einstweilige Maßnahmen
Verfahrensanordnung
des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts, erlassen am: 30.06.2023
KLÄGER
10x Genomics, Inc. (Antragsteller) - 6230 Stoneridge Mall Road - 94588-3260 - Pleasanton - US
BEKLAGTE(R)
- NanoString Technologies Inc. (Beklagter) - 530 Fairview Ave N - 98109 - Seattle (WA) - US
- NanoString Technologies Germany GmbH (Beklagter) - Birketweg 31 - 80639 - Munich - DE
- NanoString Technologies Netherlands B.V. (Beklagter) - Paasheuvelweg 25 - 1105BP - Amsterdam - NL
ENTSCHEIDENDE RICHTER
ZUSAMMENSETZUNG DES SPRUCHKÖRPERS – VOLLSTÄNDIGE ZUSAMMENSETZUNG
| Vorsitzender Richter | Matthias Zigann |
|---|---|
| Berichterstatter | Tobias Pichlmaier |
| Rechtlich qualifizierter Richter | Andras Kupecz |
| Technisch qualifizierter Richter | Zuweisung steht weiterhin aus |
VERFAHRENSSPRACHE: Deutsch
GEGENSTAND DER RECHTSSACHE: ANTRAG AUF ANORDNUNG EINSTWEILIGER MAßNAHMEN
ANORDNUNGEN:
- Die Anordnung vom 23.06.2023 wird in ihrer Ziffer 1. dahin berichtigt, dass die Ausführungen und Argumente aus der Schutzschrift auch in der Antragserwiderung aufzuführen sind. Grund hierfür ist, dass die Erwiderung in der Verfahrenssprache (deutsch) abzufassen ist, während die Schutzschrift in englischer Sprache vorliegt; dies wurde bei der Anordnung vom 23.06.2023 übersehen.
- Die Antragsgegnerseite wird ferner gebeten, mit der Erwiderung auch die Anlagen aus der Schutzschrift vorzulegen; die in der Schutzschrift gewählten Anlagenbezeichnungen sind beizubehalten.